Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4537
BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55 (https://dejure.org/1955,4537)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1955 - 2 StR 204/55 (https://dejure.org/1955,4537)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1955 - 2 StR 204/55 (https://dejure.org/1955,4537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,4537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

    Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
    Die Strafkammer geht mit Recht davon aus, dass die Angeklagte nach den Grundsätzen der Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen in BGHSt 6, 46 ff den äusseren Tatbestand der §§ 180 Abs. 1, 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch pflichtwidriges Unterlassen erfüllt hat.
  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
    Er befindet sich also im Tatbestands- und nicht im Verbotsirrtum, wenn er die Rechtspflicht verkennt, BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 3, 82, [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]89. Es kommt also nicht darauf an, ob dieser Irrtum entschuldbar ist Mit der Feststellung, die Angeklagte habe den Geschlechtsverkehr nicht einmal als sittenwidrig angesehen, verneint das Urteil bei ihr auch das Bewusstsein einer Rechtspflicht zum Handeln.
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
    Er befindet sich also im Tatbestands- und nicht im Verbotsirrtum, wenn er die Rechtspflicht verkennt, BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 3, 82, [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]89. Es kommt also nicht darauf an, ob dieser Irrtum entschuldbar ist Mit der Feststellung, die Angeklagte habe den Geschlechtsverkehr nicht einmal als sittenwidrig angesehen, verneint das Urteil bei ihr auch das Bewusstsein einer Rechtspflicht zum Handeln.
  • BGH, 06.11.1952 - 4 StR 167/52
    Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
    Ein weiterer sachlicher Mangel des Urteils liegt darin, dass es den Sachverhalt nicht unter dem Gesichtspunkt des § 170 d StGB prüft (vgl hierzu BGHSt 3, 258 [BGH 06.11.1952 - 4 StR 167/52]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht