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BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53
Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen
Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
Die Strafkammer geht mit Recht davon aus, dass die Angeklagte nach den Grundsätzen der Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen in BGHSt 6, 46 ff den äusseren Tatbestand der §§ 180 Abs. 1, 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch pflichtwidriges Unterlassen erfüllt hat. - BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB
Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
Er befindet sich also im Tatbestands- und nicht im Verbotsirrtum, wenn er die Rechtspflicht verkennt, BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 3, 82, [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]89. Es kommt also nicht darauf an, ob dieser Irrtum entschuldbar ist Mit der Feststellung, die Angeklagte habe den Geschlechtsverkehr nicht einmal als sittenwidrig angesehen, verneint das Urteil bei ihr auch das Bewusstsein einer Rechtspflicht zum Handeln. - BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
Er befindet sich also im Tatbestands- und nicht im Verbotsirrtum, wenn er die Rechtspflicht verkennt, BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 3, 82, [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]89. Es kommt also nicht darauf an, ob dieser Irrtum entschuldbar ist Mit der Feststellung, die Angeklagte habe den Geschlechtsverkehr nicht einmal als sittenwidrig angesehen, verneint das Urteil bei ihr auch das Bewusstsein einer Rechtspflicht zum Handeln. - BGH, 06.11.1952 - 4 StR 167/52
Auszug aus BGH, 20.09.1955 - 2 StR 204/55
Ein weiterer sachlicher Mangel des Urteils liegt darin, dass es den Sachverhalt nicht unter dem Gesichtspunkt des § 170 d StGB prüft (vgl hierzu BGHSt 3, 258 [BGH 06.11.1952 - 4 StR 167/52]).